26-01-2012, 14:16
Das ist völlig formlos. Meine Anwältin schreibt z.B. immer so was:
Zitat:Des Weiteren beantragen wir namens und in Vollmacht des Antragstellers,
1. dem Antragsteller für die I. Instanz Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen;
2. dem Antragsteller zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte die Kanzlei XXX beizuordnen.
Der Antragsteller ist nach seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen außerstande, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits aufzubringen. Einzusetzendes Einkommen im Sinne von § 115 Abs.1 ZPO ist nicht vorhanden, so dass er nicht durch monatliche Raten zu den Kosten beitragen kann. Auch eigenes Vermögen steht ihm nicht zur Verfügung.
Dies ergibt sich auch aus der anliegenden Erklärung des Antragstellers über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die erforderlichen Belege sind der Erklärung beigefügt.