26-01-2012, 19:41
manchmal ist es auch sinnvoll, noch einen Satz zur Begründetheit d. Antrags anzuhängen:
"Die Rechtsverfolgung ist auch nicht mutwillig. Es bestehen insbesondere hinreichende Erfolgsaussichten, wie sich schon aus Vorstehendem ergibt."
"Die Rechtsverfolgung ist auch nicht mutwillig. Es bestehen insbesondere hinreichende Erfolgsaussichten, wie sich schon aus Vorstehendem ergibt."