29-01-2012, 15:04
Ich habe da noch mal ein paar Formulierungsfragen zu dem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.
Reicht es zu schreiben, das man Verfahrenskostenhilfe beantragt und um die Beiordnung eines Anwalts bittet?
Und dann natürlich wie von @Mischka und @Ibykus geschrieben, das man die Kosten nicht selbst aufbringen kann (incl. Nachweise), die Verteidigung nicht mutwillig ist und hinreichende Aussichten auf Erfolg hat?
Habe da noch was gelesen von einem Sachvortrag/Entwurf in dem man die Verfahrensverhältnisse schildern soll um nachzuweisen das Aussicht auf Erfolg besteht.
Wie umfangreich muss der sein und was sollte da mind. drin stehen.
Es geht hier um ein Verfahren um Auskunft über Einkommensverhältnis und Kindesunterhalt.
Der Kindesvater ist der Beklagte und die Kindesmutter Klägerin im Namen der Kinder.
Reicht es zu schreiben, das man Verfahrenskostenhilfe beantragt und um die Beiordnung eines Anwalts bittet?
Und dann natürlich wie von @Mischka und @Ibykus geschrieben, das man die Kosten nicht selbst aufbringen kann (incl. Nachweise), die Verteidigung nicht mutwillig ist und hinreichende Aussichten auf Erfolg hat?
Habe da noch was gelesen von einem Sachvortrag/Entwurf in dem man die Verfahrensverhältnisse schildern soll um nachzuweisen das Aussicht auf Erfolg besteht.
Wie umfangreich muss der sein und was sollte da mind. drin stehen.
Es geht hier um ein Verfahren um Auskunft über Einkommensverhältnis und Kindesunterhalt.
Der Kindesvater ist der Beklagte und die Kindesmutter Klägerin im Namen der Kinder.