01-02-2012, 11:42
Hallo liebes Forum!
Ich hab da mit Sicherheit eine komische Frage, aber sie dient zur Absicherung.
Wie verhält es sich, wenn ein Vater ziemlich viele Unterhaltsschulden angehäuft hat und ins Ausland gegangen ist.
Kurz Info: Der Vater ist geschieden und hat 2 minderjährige unterhalspflichtige Kinder. Hat nun neu geheiratet. Hat die neue Ehefrau als Alleinerben eingesetzt und die Kinder enterbt. Er zahlt keinen Unterhalt (Titel besteht) und wird es auch nicht tun. Dementsprechend sind dort schon ordentlich Schulden aufgelaufen. Insolvenz kommt aus verschiedenen gründen nicht in Frage.
Frage nun. Was ist wenn der Vater verstirbt? Können die Kinder ihre Unterhaltsschulden vom Erbe bekommen? (Erbe ist dann vorhanden) Können sie Unterhalt von der neuen Ehefrau verlange?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ich hab da mit Sicherheit eine komische Frage, aber sie dient zur Absicherung.
Wie verhält es sich, wenn ein Vater ziemlich viele Unterhaltsschulden angehäuft hat und ins Ausland gegangen ist.
Kurz Info: Der Vater ist geschieden und hat 2 minderjährige unterhalspflichtige Kinder. Hat nun neu geheiratet. Hat die neue Ehefrau als Alleinerben eingesetzt und die Kinder enterbt. Er zahlt keinen Unterhalt (Titel besteht) und wird es auch nicht tun. Dementsprechend sind dort schon ordentlich Schulden aufgelaufen. Insolvenz kommt aus verschiedenen gründen nicht in Frage.
Frage nun. Was ist wenn der Vater verstirbt? Können die Kinder ihre Unterhaltsschulden vom Erbe bekommen? (Erbe ist dann vorhanden) Können sie Unterhalt von der neuen Ehefrau verlange?
Vielen Dank für Eure Hilfe
