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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#10
(01-02-2012, 13:09)p schrieb: Er kann auch ein Berliner Testament verfassen, dann sind die leiblichen Kinder erst mal hinten.

Ich meine nicht, denn beim Tod des Vaters können seine Kinder auch von einer nach Berliner Testament alleinerbenden Witwe bereits den Pflichtteil verlangen.


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RE: Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von Nathan - 01-02-2012, 13:38

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