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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#20
Anwälte wollen bezahlt werden, und zwar zeitnah. Solche Verfahren können sich im Ausland über Jahre hinziehen und für Ausländer aus dem Ausland ist gar nichts billig. Nirgendwo. Wer würde schon jahrelang 12000 Euro pro Jahr zahlen, um eine Chance zu erhalten, evtl einen Teil von einem 300000 Euro Erbe im Ausland zu bekommen?
Und selbst wenn man schlussendlich Recht bekommen sollte, dann ist die Hütte verkauft und das Geld weg.
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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von Clint Eastwood - 01-02-2012, 16:47

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