01-02-2012, 19:44
Ihr seht das Ganze immer unter einem völlig falschen Gesichtspunkt.
Zu Lebzeiten können die Kinder doch auf den rückständigen Unterhalt schriftlich verzichten, nehme ich an, sobald sie volljährig sind.
Und wenn sie verzichten, warum sollen sie dann nicht auch erben?
Der Knatsch entsteht doch zu geringsten Teilen mit den Kindern selber, sondern mit deren Sorgeberechtigten oder mit Papa Staat.
lg
Camper
Zu Lebzeiten können die Kinder doch auf den rückständigen Unterhalt schriftlich verzichten, nehme ich an, sobald sie volljährig sind.
Und wenn sie verzichten, warum sollen sie dann nicht auch erben?
Der Knatsch entsteht doch zu geringsten Teilen mit den Kindern selber, sondern mit deren Sorgeberechtigten oder mit Papa Staat.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.