03-02-2012, 15:10
Hallo Zusammen,
ich habe einen netten Erfolg verbucht:
Die Kindesmutter fordert ihren Unterhalt vor dem Amtsgericht ein und wollte dafür von mir Verfahrenskostenhilfe. Habe das abgelehnt, weil ich mehrfach die Zahlung angeboten, parallel aber die Bedürftigkeit der Kindesmutter angezweifelt und deswegen um den Nachweis gebeten habe, daß tatsächlich kein Einkommen/Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.). Nachweis ist nicht erfolgt, also auch keine Zahlung.
Ihr Anwalt hat jetzt seinen Antrag auf VKH zurückgezogen und sie muß jetzt wohl einen knappen Tausender an die Gerichtskasse vorschießen. Die Klage wird aber trotzdem aufrechterhalten.
Ich werte das jetzt natürlich als Vorentscheidung. Kann ich hier noch weiteren Profit generieren? Warum ist das Gesuch eigentlich nicht einfach abgelehnt worden, sondern ihr Anwalt hat "freiwillig" zurückgezogen?
Schwebe ja ein wenig auf Wolke sieben wegen dieses Teilerfolgs ;-)
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ich habe einen netten Erfolg verbucht:
Die Kindesmutter fordert ihren Unterhalt vor dem Amtsgericht ein und wollte dafür von mir Verfahrenskostenhilfe. Habe das abgelehnt, weil ich mehrfach die Zahlung angeboten, parallel aber die Bedürftigkeit der Kindesmutter angezweifelt und deswegen um den Nachweis gebeten habe, daß tatsächlich kein Einkommen/Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.). Nachweis ist nicht erfolgt, also auch keine Zahlung.
Ihr Anwalt hat jetzt seinen Antrag auf VKH zurückgezogen und sie muß jetzt wohl einen knappen Tausender an die Gerichtskasse vorschießen. Die Klage wird aber trotzdem aufrechterhalten.
Ich werte das jetzt natürlich als Vorentscheidung. Kann ich hier noch weiteren Profit generieren? Warum ist das Gesuch eigentlich nicht einfach abgelehnt worden, sondern ihr Anwalt hat "freiwillig" zurückgezogen?
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