06-02-2012, 12:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2012, 12:14 von Camper1955.)
Lass Doch derlei Schreiben an das Gericht.
Bringt nichts.
Wenn es um BU geht und das Kind ist älter als 3 Jahre, dann ist sie in der Beweispflicht.
Sie muss sagen, warum sie der Meinung ist, dass ihr BU zusteht.
Dazu braucht sie fachärztliche Gutachten. Entweder, weil das Kind unbedingt weiter Betreuung durch die Mutter braucht, oder weil der Mutter Vollzeitjob und anschließende Kinderbetreuung nicht zuzumuten sind.
Da genügt kein einfaches Attest durch den Hausarzt.
lg
Camper
Bringt nichts.
Wenn es um BU geht und das Kind ist älter als 3 Jahre, dann ist sie in der Beweispflicht.
Sie muss sagen, warum sie der Meinung ist, dass ihr BU zusteht.
Dazu braucht sie fachärztliche Gutachten. Entweder, weil das Kind unbedingt weiter Betreuung durch die Mutter braucht, oder weil der Mutter Vollzeitjob und anschließende Kinderbetreuung nicht zuzumuten sind.
Da genügt kein einfaches Attest durch den Hausarzt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.