06-02-2012, 13:23
Das Kind ist noch keine 3. Der Mutter steht also theoretisch schon Unterhalt zu. Allerdings ist die Forderung aus meiner Sicht erheblich zu hoch und ausserdem muß auch die Mutter eines Kindes unter 3 ihre Bedürftigkeit nachweisen. Hat Sie z. B. Vermögen, dann ist Sie nicht bedürftig.