06-02-2012, 14:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2012, 14:41 von Leutnant Dino.)
(10-06-2011, 22:19)blue schrieb: Meiner bescheidenen Meinung nach darfst Du Dich also demnächst mit mindestens 770 BU für Muddi einstellen.
Das sehe ich 100% ig ebenso. Das ist der geringste Satz und kann auch höher ausfallen. Der BU wird vom Familiengericht unbefristet ausgeurteilt. Manche glauben, dass der BU auf 3 Jahre beschränkt wird - das ist aber falsch.
Ein anderes Urteil würde mich schwer überraschen.