10-02-2012, 20:33
Hallo,
Nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte wegen Verkürzung des SB (geringer Miete)und VKH Ratenzahlungsplan bis 2015.
Wird mir jetzt im Beschluss mitgeteilt,das VKH gewährt wird ohne Ratenzahlung.
Meine Rattin Verwies in dem Widerspruch auch u.a zum Urteil BGH:AZ: XII ZR 182/06.Nun kommt es zur Gerichtsverhandlung zwecks Abklärung und gütlichen Einigung.
Wie ist das mein Arbeitgeber hat vor Jahren eine Pensionskasse für mich eingerichtet und er Zahlt Monatlich ein.Muß ich de GV diese mitteilen bei der E.V?
Kann diese auch gepfändet werden?
Diese Geld wird erst ausgezahlt wenn ich in Rente bin.
Nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte wegen Verkürzung des SB (geringer Miete)und VKH Ratenzahlungsplan bis 2015.
Wird mir jetzt im Beschluss mitgeteilt,das VKH gewährt wird ohne Ratenzahlung.
Meine Rattin Verwies in dem Widerspruch auch u.a zum Urteil BGH:AZ: XII ZR 182/06.Nun kommt es zur Gerichtsverhandlung zwecks Abklärung und gütlichen Einigung.
Wie ist das mein Arbeitgeber hat vor Jahren eine Pensionskasse für mich eingerichtet und er Zahlt Monatlich ein.Muß ich de GV diese mitteilen bei der E.V?
Kann diese auch gepfändet werden?
Diese Geld wird erst ausgezahlt wenn ich in Rente bin.