(10-02-2012, 20:33)Zahlknecht schrieb: Auf was sollte ich achten?Das ist ein weites Feld. Keinesfalls EV sofort abgeben, sondern extra Termin geben lassen. Sag ihm du mußt das vorbereiten, was ja stimmt, dann wird er dir den Termin/Vorladung auch zuschicken, ca 3 Wochen normal. Stöber mal im "forum-schuldnerberatung"
(10-02-2012, 20:33)Zahlknecht schrieb: Wie ist das mein Arbeitgeber hat vor Jahren eine Pensionskasse für mich eingerichtet und er Zahlt Monatlich ein.Muß ich de GV diese mitteilen bei der E.V?Ja. Ist ja dein (irgendwann realisierbarer) Anspruch gegen Dritte.
(10-02-2012, 20:33)Zahlknecht schrieb: Kann diese auch gepfändet werden? Diese Geld wird erst ausgezahlt wenn ich in Rente bin.Prinzipiell schon. Aber erst relevant wenn Zahlungen fließen und dann mal mit allem anderen Einkünften dein unpfändbares Existenzminimum überschritten wird und dann der Titel noch gilt...
Ey, ich wünsch dir ein langes Leben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #