10-02-2012, 21:28
Die Anwartschaften selbst können nicht gepfändet werden, erst wenn sie zuteilungsreif sind. Das ist aber sehr gut vorher planbar, eine Privatinsolvenz kann da zumindest einiges bereinigen.
Gratulation übrigens zur doch noch genehmigten Verfahrenskostenhilfe. Das ist so ähnlich wie bei ALG 2 - erst wird alles abgelehnt. Man muss sehr standhaft und ausdauernd sein, um das zu bekommen, was man zu bekommen hat.
Gratulation übrigens zur doch noch genehmigten Verfahrenskostenhilfe. Das ist so ähnlich wie bei ALG 2 - erst wird alles abgelehnt. Man muss sehr standhaft und ausdauernd sein, um das zu bekommen, was man zu bekommen hat.