20-02-2012, 15:50
Möchte mein Thema grade mal wieder auf den neuesten Stand bringen:
Habe mir jetzt einen Anwalt nehmen müssen (Anwaltspflicht!). Der kostet mich jetzt nach eigenem Bekunden ca. 1.700 €. Das hat er wohl aus dem Streitwert berechnet (1.000 € und einige zerquetschte).
Mein Argument, daß ich ja nur um die Differenz zwischen 770 und 1000 € streitet fand leider keine Berücksichtigung. Zugegeben, zunächst geht es ja um die Bedürftigkeit und damit um den ganzen Betrag. Erst wenn Bedürftigkeit nachgewiesen ist, biete ich den Mindestunterhalt an.
Wenn ich jetzt mal so rechne, dann ist das Ganze trotzdem ein echter Witz. Wir streiten über den gesamten Zeitraum um ca. 7.000 €. Anwaltskosten mal 2 plus Gerichtskosten sind dann aber auch schon über 4.000 €. Das steht doch in keinem Verhältnis!
Ich hoffe nur, daß Sie die Zeche bezahlen muß!
Habe mir jetzt einen Anwalt nehmen müssen (Anwaltspflicht!). Der kostet mich jetzt nach eigenem Bekunden ca. 1.700 €. Das hat er wohl aus dem Streitwert berechnet (1.000 € und einige zerquetschte).
Mein Argument, daß ich ja nur um die Differenz zwischen 770 und 1000 € streitet fand leider keine Berücksichtigung. Zugegeben, zunächst geht es ja um die Bedürftigkeit und damit um den ganzen Betrag. Erst wenn Bedürftigkeit nachgewiesen ist, biete ich den Mindestunterhalt an.
Wenn ich jetzt mal so rechne, dann ist das Ganze trotzdem ein echter Witz. Wir streiten über den gesamten Zeitraum um ca. 7.000 €. Anwaltskosten mal 2 plus Gerichtskosten sind dann aber auch schon über 4.000 €. Das steht doch in keinem Verhältnis!
Ich hoffe nur, daß Sie die Zeche bezahlen muß!