20-02-2012, 17:07
Jein ;-)
Die 770 bezahle ich natürlich nur dann, wenn Sie ihre Bedürftigkeit nachweist. Diesbezüglich habe ich "großzügig" die Vorlage von Unterlagen eingefordert. U. a mehrere Steuerbescheide, Kontoauszüge über 12 Monate, etc. Bekommen habe ich nur den Kram vom Elterngeld und 3 Gehaltsnachweise für 3 Monate.
So gesehen bekommt Sie von mir ja nichts und fordert den erwähnten guten 1.000er. Natürlich möchte ich am liebsten auch nichts bezahlen, fürchte allerdings, das ich auch auf den geforderten Nachweisen keine Hinweise auf ihre Kohle finden könnte.
Verständlich?
Die 770 bezahle ich natürlich nur dann, wenn Sie ihre Bedürftigkeit nachweist. Diesbezüglich habe ich "großzügig" die Vorlage von Unterlagen eingefordert. U. a mehrere Steuerbescheide, Kontoauszüge über 12 Monate, etc. Bekommen habe ich nur den Kram vom Elterngeld und 3 Gehaltsnachweise für 3 Monate.
So gesehen bekommt Sie von mir ja nichts und fordert den erwähnten guten 1.000er. Natürlich möchte ich am liebsten auch nichts bezahlen, fürchte allerdings, das ich auch auf den geforderten Nachweisen keine Hinweise auf ihre Kohle finden könnte.
Verständlich?