20-02-2012, 21:20
Hm, ok, bei einem Vergleich koennte ich also befristen!? Das waere tatsaechlich ein Argument dafuer. Ich hab zwar keinen Bock auf einen Vergleich, werde aber ggf. Natuerlich Chancen und Risiken Abwaegen. Erstaunlicherweise hat der Anwalt heute hinsichtlich der Befristung keinerlei Probleme gesehen. Er sagte vielmehr mein Hinweis in der Verteidigungsschrift sei insofern quasi ueberfluessig, weil das Gericht das ohnehin so machen wuerde, dass nach drei Jahren Schluss ist. Dann muesste Sie wieder kommen und fordern. War ich selber ueberrascht, hatte ich nach den Hinweisen hier fuer unmoeglich gehalten. Aber er war SEHR zuversichtlich bei diesem Punkt.
Und auch meine Forderung nach Beweisen fuer Beduerftigkeit fand er sinnvoll. Das zurueckziehen der VKH Forderung laesst hoffen meint er. Evtl hat das Gericht Unterlagen angefordert, die Sie nicht rausruecken wollte. Ist aber natuerlich nur ein Indiz.
Und auch meine Forderung nach Beweisen fuer Beduerftigkeit fand er sinnvoll. Das zurueckziehen der VKH Forderung laesst hoffen meint er. Evtl hat das Gericht Unterlagen angefordert, die Sie nicht rausruecken wollte. Ist aber natuerlich nur ein Indiz.