20-02-2012, 21:41
(20-02-2012, 21:20)i-wahn schrieb: Dann muesste Sie wieder kommen und fordern.Genau das hatte ich "meinem" Richter in der Vehandlung nahegelegt!
Wenn Vergleich, dann muß eindeutig ein Hinweis vom Gericht drinstehen, dass dieses nicht mehr möglich ist!
"Mein" Richter hatte es zu diesem Zeitpunkt in etwa so begründet, dass die Kinder auch "ausserhalb der Mutter" bestens betreut sind.