21-02-2012, 10:19
Jetzt bin ich endgültug verwirrt. Hast du das denn auch so durchbekommen? Hast du also spätere Forderungen tatsächlich zu diesem frühen Zeitpunkt ausschließen können? Da meine Kleine ja noch keine 3 Jahre alt ist kann man "kindesbezogene Gründe" doch jetzt noch gar nicht abschätzen?
Aber auch noch mal generell gefragt: Es gibt ja in diesem Thred mehrere Stimmen, die sagen, daß eine Begrenzung nicht möglich ist. Demnach wir der BU unbegrenzt festgeschrieben und ich muß nach 3 Jahren eine Klage lostreten um wieder davon weg zu kommen. Mein Anwalt sagt, kein Problem, nach 3 Jahren ist quasi automatisch schluss. Aber natürlich kann Sie nach 3 Jahren eine neue Klage auflegen und kindesbezogene Gründe anführen, die eine Verlängerung begründen. Was ist denn nun richtig?
Und wie ist die Empfehlung hinsichtlich eines Vergleiches? Abschließen wenn er günstig erscheint oder generell lieber ausurteilen lassen?
Aber auch noch mal generell gefragt: Es gibt ja in diesem Thred mehrere Stimmen, die sagen, daß eine Begrenzung nicht möglich ist. Demnach wir der BU unbegrenzt festgeschrieben und ich muß nach 3 Jahren eine Klage lostreten um wieder davon weg zu kommen. Mein Anwalt sagt, kein Problem, nach 3 Jahren ist quasi automatisch schluss. Aber natürlich kann Sie nach 3 Jahren eine neue Klage auflegen und kindesbezogene Gründe anführen, die eine Verlängerung begründen. Was ist denn nun richtig?
Und wie ist die Empfehlung hinsichtlich eines Vergleiches? Abschließen wenn er günstig erscheint oder generell lieber ausurteilen lassen?