21-02-2012, 21:05
Das kann Dir hier niemand schreiben. Dafür sind alle Umstände in Deinem Fall zu betrachten, die wir nicht kennen.
Siehe nochmal Beitrag #18 von @p.
Wie sieht es z.B. mit den zukünftigen Betreuungsmöglichkeiten in der Gegend des Kindes aus? Meine Kinder wohnen in einer der wenigen Städte dieses Landes, die völlig schuldenfrei ist und eine unbeschreiblich optimale Kindesbetreuung aufweisen kann. Das war wohl auch hauptsächlich der Faktor, den "mein" Richter überzeugt hatte.
Hinzu kommt halt auch der Geld-geil-Faktor einiger Mütter. Meine Ex hatte innerhalb von 1,5 Jahren ca. 130K Eigenvermögen "mal eben" verjubelt, und sich somit bedürftig gestellt. Und es ist halt so, dass wenn Du einigen Frauen "mal eben" 50K als "Abfindung" anbietest, sie darauf anspringen.
Andere Damen können da gemächlicher sein und sich lieber die nächsten fünf Jahre mit Betrag xy zufrieden gebe.
Kommt halt immer auf den Einzelfall an.
Die Rechnung kannst Du nur für Dich selbst aufmachen und taktieren, oder pokern.
Und ja, natürlich könnte meine Ex oder das Sozialamt mich zum vierten Mal vor Gericht zerren, wenn sie meint ich müßte ihr wieder BU zahlen.
Doch in dem Alter meiner Kinder wäre das für sie aussichtslos, da "mein" Richter sowas in einem kleinen Nebensatz im Vergleich eben ausgeschlossen hat!
Das Problem im deutschen Unterhaltsrecht ist grundsätzlich, dass wenn Du einen guten Job hast und gut verdienst, bist Du ein potentielles Opfer und angreifbar für eine Ex, die Dich genau aus diesem Grund geheiratet hat! Oder unbedingt ein Kind von Dir haben wollte.
Siehe nochmal Beitrag #18 von @p.
Wie sieht es z.B. mit den zukünftigen Betreuungsmöglichkeiten in der Gegend des Kindes aus? Meine Kinder wohnen in einer der wenigen Städte dieses Landes, die völlig schuldenfrei ist und eine unbeschreiblich optimale Kindesbetreuung aufweisen kann. Das war wohl auch hauptsächlich der Faktor, den "mein" Richter überzeugt hatte.
Hinzu kommt halt auch der Geld-geil-Faktor einiger Mütter. Meine Ex hatte innerhalb von 1,5 Jahren ca. 130K Eigenvermögen "mal eben" verjubelt, und sich somit bedürftig gestellt. Und es ist halt so, dass wenn Du einigen Frauen "mal eben" 50K als "Abfindung" anbietest, sie darauf anspringen.
Andere Damen können da gemächlicher sein und sich lieber die nächsten fünf Jahre mit Betrag xy zufrieden gebe.
Kommt halt immer auf den Einzelfall an.
Die Rechnung kannst Du nur für Dich selbst aufmachen und taktieren, oder pokern.
Und ja, natürlich könnte meine Ex oder das Sozialamt mich zum vierten Mal vor Gericht zerren, wenn sie meint ich müßte ihr wieder BU zahlen.
Doch in dem Alter meiner Kinder wäre das für sie aussichtslos, da "mein" Richter sowas in einem kleinen Nebensatz im Vergleich eben ausgeschlossen hat!
Das Problem im deutschen Unterhaltsrecht ist grundsätzlich, dass wenn Du einen guten Job hast und gut verdienst, bist Du ein potentielles Opfer und angreifbar für eine Ex, die Dich genau aus diesem Grund geheiratet hat! Oder unbedingt ein Kind von Dir haben wollte.