23-02-2012, 09:50
In diesem konkreten Fall: Der Vorwurf des Drogenmissbrauchs, ausschließlich vor dem FamG, mit dem Ziel den Vater auszugrenzen, vorgetragen.
Grundsätzlich: Unvermögen, mit Gelegenheit.
Grundsätzlich: Unvermögen, mit Gelegenheit.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)