28-02-2012, 22:40
(28-02-2012, 22:23)r1schnecke schrieb: Die Tante vom Jugendamt meinte sie will erst mal schauen ob man sich gütlich einigen kann, ansonsten müßte man vor Gericht gehen! Was meint sie damit? Dass Aufenthaltsbestimmungsrecht oder dass alleineige Sorgerecht?Die JA-Tante kann nicht einsehen, dass eine Mutter für´s Kind schlecht sein kann. Der Vater des Kindes sollte somit in diesem Fall keinerlei Vertauen in diese Person setzen.
ABR durch den Vater bei Gericht beantragen scheint mir hier angebracht zu sein.