28-02-2012, 23:01
E.A. ist eine einstweilige Anordnung.
Die muss er beantragen, wenn die Mutter das Kind nochmal einbehält.
Die muss er beantragen, wenn die Mutter das Kind nochmal einbehält.
Mutter des Enkels hat Alkohol- und andere Probleme, will Kind
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Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur | wackelpudding | 89 | 77.037 |
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