28-02-2012, 23:31
(28-02-2012, 23:13)r1schnecke schrieb: Kann ja nicht sein, dass sich dass Gericht über eine klare Aussage des Kindergartens hinweg setzt, oder?
Oh doch! Genau solche Erfahrungen haben nicht wenige Väter gemacht!
(28-02-2012, 23:13)r1schnecke schrieb: Außerdem ist es nachweisbar, dass sie weder zur Frühförderung mit meinem Enkel ging,auf dringendem Anraten vom Kinderarzt, noch dass sie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ordnungsgemäß durchführen ließ, als mein Enkel noch bei ihr wohnte!
Das wäre ein Grund, den Teilbereich der Gesundheitsfürsorge dem Vater allein zu übertragen, aber nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht.