29-02-2012, 20:49
RA Fischer schrieb:Ganz im Gegenteil wird häufig nun die - vollkommen berechtigte - Empörung und die Wut der betroffenen Väter, und auch schon die reine Nichtakzeptanz weiterer Verletzung von Grund- und Menschenrechten in Deutschland von heute durch die Gutachter einseitig und in Verkennung der Sach- und Rechtslage ausgenutzt und ausgewertet, um mit höhnischen und abwertenden Worten angeblich krankhafte Zustände zu belegen. Und um die Betroffenen mit derartigen Methoden erst recht um ihre Rechtspositionen zu bringen. Und manchmal wird die Empörung und die Wut der betroffenen Eltern dann auch so groß, daß sie wirklich zu einem krankhaften Zustand umschlägt. Man (und das kann durchaus auch Frau sein!) lässt sich einfach nichts mehr gefallen.hier wird sehr treffend die Rechtslage wiedergegeben.
2003 noch ballert das BVerfG an Menschenrechten meilenweit vorbei, um nach der Entscheidung "Zaunegger" mit eingekniffenem Schwanz eine Interimsregelung zu formulieren, die man auch als Verleitung zu weiteren, fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen bezeichnen und bewerten könnte.
Ich hab's geahnt: Was für ein "Fortschritt"!