07-03-2012, 18:47
Hallo Pistachio,
vielen Dank für deine Antwort
vielen Dank für deine Antwort
(07-03-2012, 18:21)Pistachio 00 schrieb: Hallo,Das klingt doch schonmal nicht schlecht.
ich kann Dir nicht genau sagen, ob ein (paraller) eAO-Antrag nach der Eröffnung des Hauptsacheverfahrens überhaupt zulässig ist.
Ich meine, mich dunkel zu erinnern, dass das geht.
Siehe auch § 56 FamFG
(07-03-2012, 18:21)Pistachio 00 schrieb: Achtung:Das ist mir klar, nur will ich eben nicht NOCH 5 Wochen auf einen Termin warten, der dann wahrscheinlich eh wieder verschoben wird, ohne zumindest die theoretische Chance zu haben, meinen Sohn zu sehen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass Du nur mittels eines Hauptsacheverfahrens die Möglichkeit zur Beschwerde (also dann OLG) hast.
§ 57 FamFG
http://dejure.org/gesetze/FamFG/57.html