08-03-2012, 15:06
KM und KV waren sich eigentlich zu jeder Zeit einig, dass die gemeinsame Tochter an einer bestimmten konfessionellen Schule eingeschult werden sollte. Nach der Trennung hatte die KM die Tochter auch vereinbarungsgemäß an dieser Schule angemeldet, die Tochter kam auf die Warteliste, weil mehr Anmeldungen vorlagen, als die Schule Plätze hatte.
Vor 14 Tagen erfuhr der KV beim Umgang von seiner Tochter, dass sie in die Schule kommen würde, an der sie gerade beim Spaziergang vorbeikamen - leider nicht die vereinbarte. Auf mehrfache Rückfragen reagierte die KM überhaupt nicht.
Vor kurzem erhielt nun der KV von der Schule die Mitteilung, dass ein Platz frei geworden sei. Beim Rückruf, um seine Zustimmung zu erklären, erfuhr er dann, dass die KM am gleichen Tage den Platz abgelehnt hatte. Versuche, mit der KM Kontakt aufzunehmen, wurden von dieser nicht beantwortet.
Der KV hat jetzt beantragt, dass das Familiengericht im Wege der eA ohne mündliche Verhandlung -da die Schule den Platz für seine Tochter nur kurze Zeit reservieren könne- beschließen möge, dass das Kind an der vereinbarten Schule anzumelden ist. Gründe sind Elternvereinbarung, Religionszugehörigkeit und die Tatsache, dass der ältere Halbbruder ebenfalls die Schule besucht und seine jüngere Schwester z. B. auf dem Schulweg begleiten könne, wenn die KM gehindert ist. Da für die Schule Schulgeld gefordert wird, hat er erklärt, seinen Anteil leisten zu wollen.
Fragen:
-Kann man(n) mehr tun?
-Gibt´s weitere argumentative Ansätze?
-Traut sich wer eine Erfolgsprognose zu?
Vor 14 Tagen erfuhr der KV beim Umgang von seiner Tochter, dass sie in die Schule kommen würde, an der sie gerade beim Spaziergang vorbeikamen - leider nicht die vereinbarte. Auf mehrfache Rückfragen reagierte die KM überhaupt nicht.
Vor kurzem erhielt nun der KV von der Schule die Mitteilung, dass ein Platz frei geworden sei. Beim Rückruf, um seine Zustimmung zu erklären, erfuhr er dann, dass die KM am gleichen Tage den Platz abgelehnt hatte. Versuche, mit der KM Kontakt aufzunehmen, wurden von dieser nicht beantwortet.
Der KV hat jetzt beantragt, dass das Familiengericht im Wege der eA ohne mündliche Verhandlung -da die Schule den Platz für seine Tochter nur kurze Zeit reservieren könne- beschließen möge, dass das Kind an der vereinbarten Schule anzumelden ist. Gründe sind Elternvereinbarung, Religionszugehörigkeit und die Tatsache, dass der ältere Halbbruder ebenfalls die Schule besucht und seine jüngere Schwester z. B. auf dem Schulweg begleiten könne, wenn die KM gehindert ist. Da für die Schule Schulgeld gefordert wird, hat er erklärt, seinen Anteil leisten zu wollen.
Fragen:
-Kann man(n) mehr tun?
-Gibt´s weitere argumentative Ansätze?
-Traut sich wer eine Erfolgsprognose zu?
Wer nicht taktet, wird getaktet...