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Gemeinsames Sorgerecht und Schulanmeldung
#7
(08-03-2012, 18:56)wackelpudding schrieb: Er hat sich aber entschieden, dass er der Gute ist und deshalb keine Eskalation betreibt.

Ich will es ihm nicht ausreden, aber dass versaeumtes Handeln ein gewaltiger Stolperstein sein kann, weiss ja eigentlich jeder hier nach ein paar schlechten Erfahrungen. Die Frau schafft Kontinuitaet und er hechelt immer weiter hinterher. Wenigstens kann man ihm nicht Zustimmung unterschieben durch die eA.

Ich finde die Konstellation nicht so, dass er sich zwingend in die Streithammelecke stellt (die andere Gefahr). Er muss nur konsequent auf seinem Begriff von Kontinuitaet - in den Absprachen in dem Fall - aufsetzen, ohne sich provozieren zu lassen. Eine solche Massnahme kann in diesem Sinn begruendet werden und blockiert zumindest den Fortgang der Gegenseite.
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RE: Gemeinsames Sorgerecht und Schulanmeldung - von Ray - 08-03-2012, 19:20
RE: Gemeinsames Sorgerecht und Schulanmeldung - von blue - 08-03-2012, 22:59
RE: Gemeinsames Sorgerecht und Schulanmeldung - von blue - 08-03-2012, 23:20

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