09-03-2012, 21:45
(09-03-2012, 21:05)bio schrieb: Ein Knackpunkt ist, dass es keinen Ausgleich für die ausgefallenen Tage geben wird, geschweige denn ebenfalls Urlaub für mich mit dem Kind. Ich bin kürzlich mit einer angestrebten Umgangsregelung inkl. Urlaub vor Gericht gescheitert.Dann scheint dort allerdings etwas grundsätzlich falsch gelaufen zu sein. In aller Regel werden in einem "guten" Umgangsverfahren alle Eventualitäten, somit auch "Ausfallzeiten" bedacht.
Existiert überhaupt eine gerichtliche Umgangsregelung?