10-03-2012, 09:58
(10-03-2012, 08:48)bio schrieb: Oder eventuell gleich einen neuen eigenen Umgangsantrag stellen und die Sache mit den Auslandsreisen argumentativ verwenden?
Ja, so siehts aus. Die ganze Vorgeschichte ist mir nicht präsent, aber es dürfte jetzt ohnehin an der Zeit sein, die Übernachtungen auszudehnen und somit die Umgangsregelung anzupassen. Wenn die Mutter da blockiert, bleibt eben wieder nur das Gericht. Das wäre gleichzeitig die Gelegenheit, eine Regelung bezüglich ausgefallener Umgänge einzuführen und die Auslandsreise als Argument, das Kind wäre jetzt alt genug für mehr Zeit beim Vater.