11-03-2012, 01:58
(10-03-2012, 12:08)Skipper schrieb: Sehr geehrte Frau Zankapfel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit Volljährigkeit meines Sohnes (xyz) endet die Beistandschaft, Sie sind nun beratend für ihn tätig.
Sie behaupten einen Anspruch meines Sohnes gegen mich auf Zahlung von Unterhalt. Weiter deuten Sie bei Nichterfüllung Schritte gegen mich an.
Selbstverständlich bin ich bereit, evtl. Unterhaltspflichten zusammen mit der Kindesmutter zu erfüllen und meinen Sohn auch weiterhin zu unterstützen.
Wie sie dem Schreiben an meinen Sohn entnehmen können, hatte ich ihn um Auskünfte gebeten. Bislang hat er mir gegenüber jedoch keine Belege über seine Bedürftigkeit sowie über das Einkommen seiner Mutter zukommen lassen, sodass es zur Zeit nicht möglich ist einen Unterhaltsanspruch gegen mich zu quantifizieren.
Wenn Sie meinen Sohn bei der Geltendmachung evtl. Unterhaltsansprüche unterstützen wollen, so bitte ich Sie, mir die fehlenden Unterlagen umgehend zur Verfügung zu stellen.
auf Zahlung von Unterhalt erhoben. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand darf ich daher annehmen, daß Anspruch und Pflicht zur Unterhaltszahlung meinerseits nicht bestehen.
Ich gehe davon aus, daß Sie meinen Sohn ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend und in der Sache richtig beraten. Vorsorglich habe ich die Angelehgenheit zur weiteren Bearbeitung meinem Anwalt vorgelegt.
Hochachtungsvoll
Vater Schnurps
Lass sie doch erstmal ein wenig für dich arbeiten, bevor du ihnen sagst, dass sie nicht zuständig sind und sich vom Acker machen sollen.