Also bio ,ich kann dich beruhigen.
In meinem Fall war es so ,dass ich mein Kind zw. dem 6. und 10. Monat nicht sehen durfte.
Als ich ihn durch einen Eilantrag nach 4 Monaten wieder sehen durfte, gab es überhaupt keine Entfremdungsgesten.
Eine Begleitperson sollte mir das Kind übergeben ,da fing das Kind sofort an zu schreien.
Erst als Papa kam, war alles wieder in Ordnung.
Die Begleitperson verzichtete zukünftig auf jegliche Begleitung und vermerkte dies auch schriftlich.
In meinem Fall war es so ,dass ich mein Kind zw. dem 6. und 10. Monat nicht sehen durfte.
Als ich ihn durch einen Eilantrag nach 4 Monaten wieder sehen durfte, gab es überhaupt keine Entfremdungsgesten.
Eine Begleitperson sollte mir das Kind übergeben ,da fing das Kind sofort an zu schreien.
Erst als Papa kam, war alles wieder in Ordnung.
Die Begleitperson verzichtete zukünftig auf jegliche Begleitung und vermerkte dies auch schriftlich.