12-03-2012, 14:27
Früher oder später wird es ohne gerichtliche Klärung des ABR (und somit der Unterhaltsfrage) nicht gehen.
Dein Sohn hat offenbar das selten große Glück, auf eine kompetente JA-MA gestossen zu sein. Die KM wird sich langsfristig selbst im Wege stehen und voraussichtlich nicht in der Lage sein, die getroffene Umgangsvereinbarung einzuhalten. Wenn nun Dein Sohn auch weiterhin schön mit dem JA kommuniziert, hat er wenigstens vor Gericht das JA zu 100% hinter sich - die denkbar beste Vorraussetzung für die Übertragung des ABR (oder gar des alleinigen SR) auf sich.
Mein Antrag würde durchaus (im Hinblick auf die Vernachlässigungen im Gesundheitsbereich) auf alleinige Sorge, hilfsweise auf ABR lauten.
Damit würde ich aber noch etwas warten, bis eindeutig die Unzuverlässigkeit der KM ausreichend dokumentiert ist.
Dein Sohn hat offenbar das selten große Glück, auf eine kompetente JA-MA gestossen zu sein. Die KM wird sich langsfristig selbst im Wege stehen und voraussichtlich nicht in der Lage sein, die getroffene Umgangsvereinbarung einzuhalten. Wenn nun Dein Sohn auch weiterhin schön mit dem JA kommuniziert, hat er wenigstens vor Gericht das JA zu 100% hinter sich - die denkbar beste Vorraussetzung für die Übertragung des ABR (oder gar des alleinigen SR) auf sich.
Mein Antrag würde durchaus (im Hinblick auf die Vernachlässigungen im Gesundheitsbereich) auf alleinige Sorge, hilfsweise auf ABR lauten.
Damit würde ich aber noch etwas warten, bis eindeutig die Unzuverlässigkeit der KM ausreichend dokumentiert ist.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel