14-03-2012, 23:48
Neue Wohnadresse ist nicht so dringend. Wenn sie das Kind wirklich nicht zurückbringt, kriegt man das raus. So ein Übergriff durch sie wäre ausserdem eine Steinvorlage für einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vaters. Wenn sie das durchzieht, ist sie fällig. Dann nicht zögern, sondern vor Gericht, ABR zum Vater.
Umzüge passieren in der Tat häufig, um unangenehme Jugendamtsmitarbeiter zu wechseln. Zuständig ist aber das Jugendamt des Bereichs, wo das Kind gewöhnlich wohnt und das ist dort, wo der Vater ist. Es ändert sich also nichts für euch. Nur, wenn das Kind beim Umziehenden gelebt hätte.
Der Vater sollte sich jetzt genau an die Umgangsregelung halten. Dafür ist sie ja da. Wenn die Mutter die bricht, soll er das nicht hinnehmen, er muss wieder zum Jugendamt. Er soll auch im Kindergarten die Tage angeben, an denen das Kind der Mutter übergeben werden darf, ansonsten nur dem Vater.
Die Regelungen kann man schon elastisch handhaben, aber nicht in eurer Situation, wo die Mutter einfach rücksichtslos tut was sie will.
Umzüge passieren in der Tat häufig, um unangenehme Jugendamtsmitarbeiter zu wechseln. Zuständig ist aber das Jugendamt des Bereichs, wo das Kind gewöhnlich wohnt und das ist dort, wo der Vater ist. Es ändert sich also nichts für euch. Nur, wenn das Kind beim Umziehenden gelebt hätte.
Der Vater sollte sich jetzt genau an die Umgangsregelung halten. Dafür ist sie ja da. Wenn die Mutter die bricht, soll er das nicht hinnehmen, er muss wieder zum Jugendamt. Er soll auch im Kindergarten die Tage angeben, an denen das Kind der Mutter übergeben werden darf, ansonsten nur dem Vater.
Die Regelungen kann man schon elastisch handhaben, aber nicht in eurer Situation, wo die Mutter einfach rücksichtslos tut was sie will.