16-03-2012, 12:34
@ mischka
Deine Einkommensverhältnisse kannst Du gegenüber dem Jobcenter auf einem Bierdeckel erklären, dazu brauchst Du keine Kopien von Verdienstabrechnungen zu schicken. Was die Schwarzarbeit deiner Exe angeht - meine Exe hat auch zehn Jahre lang illegal als Scheinselbstständige gearbeitet. Ich habe sie nicht angezeigt, weil die Scheidung noch nicht durch ist. Ich warte ab, bis der Zugewinnausgleich usw. vollzogen ist und zeige sie danach wegen Prozeßbetrug nach § 263 StGB an. Vielleicht wäre es in deinem Fall auch angebracht, nur Beweise zu sichern und abzuwarten. Sozusagen das Pulver trocken zu halten bis zum Tag X.
Es gibt da nämlich den § 1579 BGB, der regelt die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen. Genaueres muss dir ein Anwalt erklären.
Austriake
Deine Einkommensverhältnisse kannst Du gegenüber dem Jobcenter auf einem Bierdeckel erklären, dazu brauchst Du keine Kopien von Verdienstabrechnungen zu schicken. Was die Schwarzarbeit deiner Exe angeht - meine Exe hat auch zehn Jahre lang illegal als Scheinselbstständige gearbeitet. Ich habe sie nicht angezeigt, weil die Scheidung noch nicht durch ist. Ich warte ab, bis der Zugewinnausgleich usw. vollzogen ist und zeige sie danach wegen Prozeßbetrug nach § 263 StGB an. Vielleicht wäre es in deinem Fall auch angebracht, nur Beweise zu sichern und abzuwarten. Sozusagen das Pulver trocken zu halten bis zum Tag X.
Es gibt da nämlich den § 1579 BGB, der regelt die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen. Genaueres muss dir ein Anwalt erklären.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1