16-03-2012, 12:40
Danke für Deine Antwort
(16-03-2012, 12:34)Austriake schrieb: Deine Einkommensverhältnisse kannst Du gegenüber dem Jobcenter auf einem Bierdeckel erklären, dazu brauchst Du keine Kopien von Verdienstabrechnungen zu schicken.Achso? Einfach schreiben, ich verdiene xxx€ und gut? Das wäre mir sehr Recht
(16-03-2012, 12:34)Austriake schrieb: Was die Schwarzarbeit deiner Exe angeht - meine Exe hat auch zehn Jahre lang illegal als Scheinselbstständige gearbeitet. Ich habe sie nicht angezeigt, weil die Scheidung noch nicht durch ist. Ich warte ab, bis der Zugewinnausgleich usw. vollzogen ist und zeige sie danach wegen Prozeßbetrug nach § 263 StGB an. Vielleicht wäre es in deinem Fall auch angebracht, nur Beweise zu sichern und abzuwarten. Sozusagen das Pulver trocken zu halten bis zum Tag X.Sie selbst hat mir gegenüber keinen Unterhaltsanspruch (mehr) s.o. Wir waren nicht verheiratet, somit gehts nur um Unterhalt für den Kurzen. Und den kann (afaik) sie nicht durch Schwarzarbeit verwirken... Aber ihr Probleme mit dem Jobcenter bereiten würd ich schon gern
Es gibt da nämlich den § 1579 BGB, der regelt die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen. Genaueres muss dir ein Anwalt erklären.