Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen
#5

@holterdipolter
Sorry, aber Dinge von vor über nem Jahrzehnt (von 2001) sind nach Einführung der Hartz4-Gesetzgebung nicht mehr gut vergleichbar. Es haben sich im Detail Veränderungen ergeben, die u.U. zu gravierenden Folgen führen.

(16-03-2012, 12:14)mischka schrieb: Ich bin unterhaltspflichtig für zwei Kinder, verdiene aber (trotz Vollzeitstelle) nur reichlich 900€ netto.

Nun hab ich aber keine Lust diesen Fragebogen auszufüllen.
Na, bei dem Einkommen, bist du ziemlich sicher selbst leistungsberechtigt.

Daher:
Sobald du deine Situation abgecheckt hast, einfach erstmal den letzten Lohnzettel hinschicken und schreiben:

"Hiermit stelle ich Antrag auf Leistungen nach dem SGBII.
Ich bin bedürftig, wie Sie bereits anhand anhängenden Lohnzettels sehen können.
Wie Sie daraus auch erkennen können, besteht keine Unterhaltspflicht."


Wenn du das längst gemacht hättest, dann würdest du nicht solche Schreiben kriegen.
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen - von sorglos - 16-03-2012, 16:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Forderungsübergang KU bei Volljährigkeit IPAD3000 2 2.761 08-11-2016, 11:05
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Auskunftsverlangen vom Sozialamt mischka 5 6.312 21-07-2014, 17:10
Letzter Beitrag: sorglos

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste