@holterdipolter
Sorry, aber Dinge von vor über nem Jahrzehnt (von 2001) sind nach Einführung der Hartz4-Gesetzgebung nicht mehr gut vergleichbar. Es haben sich im Detail Veränderungen ergeben, die u.U. zu gravierenden Folgen führen.
(16-03-2012, 12:14)mischka schrieb: Ich bin unterhaltspflichtig für zwei Kinder, verdiene aber (trotz Vollzeitstelle) nur reichlich 900€ netto.Na, bei dem Einkommen, bist du ziemlich sicher selbst leistungsberechtigt.
Nun hab ich aber keine Lust diesen Fragebogen auszufüllen.
Daher:
Sobald du deine Situation abgecheckt hast, einfach erstmal den letzten Lohnzettel hinschicken und schreiben:
"Hiermit stelle ich Antrag auf Leistungen nach dem SGBII.
Ich bin bedürftig, wie Sie bereits anhand anhängenden Lohnzettels sehen können.
Wie Sie daraus auch erkennen können, besteht keine Unterhaltspflicht."
Wenn du das längst gemacht hättest, dann würdest du nicht solche Schreiben kriegen.
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #