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Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen
#8
(16-03-2012, 16:52)Camper1955 schrieb: 1.) Ein Grundfreibetrag von 684 € für einen erwerbsfähigen und -tätigen Hilfebedürftigen
2.) Angemessene Wohnkosten für einen 3 - Personenhaushalt, die Du natürlich nachweisen musst.
3.)Umgangskosten von 7,30 € bzw 8,37 € am Tag für jedes Kind (kleiner Betrag ist unter 7, großer Betrag ab 7)
4.) Fahrksoten um die Kinder abzuholen bzw. zurückzubringen.

Vorsicht vor solchen Schnellschüssen!
@camper: dein Bemühen in allen Ehren, aber so gehts nicht. Wie kommst du denn auf den Betrag von 684€ ???

@mischka
Es fehlen mir einige Angaben zu deiner konkreten Situation. Bestehen KU-Titel oder nicht? etc. Erst damit könnte man sinnvoll entscheiden, ob man mit mehr oder weniger Munition vorgeht.

Jedenfalls mit 900€ netto hast du eine ziemlich ideale Ausgangslage für alles - zwischen volle Breitseite - dem Amt viel streß - oder elegantem aushebeln.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen - von sorglos - 17-03-2012, 01:17

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