17-03-2012, 07:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-03-2012, 07:53 von Camper1955.)
(17-03-2012, 01:17)sorglos schrieb: Vorsicht vor solchen Schnellschüssen!
@camper: dein Bemühen in allen Ehren, aber so gehts nicht. Wie kommst du denn auf den Betrag von 684€ ???
Nun ich habe aus 900 € Netto auf ein Brutto von 1300 € geschlossen. Das bedeutet
374 € Grundsicherung
100 € Freibetrag für die ersten 100 € seiner Einkünfte
180 € Freibetrag für die Einkünfte zwischen 100 € und 1000 € Brutto
30 € Freibetrag für die Einkünfte zwischen 1000 € und 1300 € Brutto
Wie man das Ganze nun richtig nennt, weiß ich nicht. Aber das ist der Betrag, der einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit einem Bruttoeinkommen von 1300 € zusteht.
Er ist ja nicht nur erwerbsfähig, sondern auch erwerbstätig.
Lohnabstandsgebot nennt sich so etwas und ist festgelegt im § 11b Abs2 und Abs. 3 des SGB II
Dort wird es Absetzbeträge genannt. Für mich ist das nichts anderes, als das, was ihm als erwerbstätigen Hilfebedürftigen mit einem Bruttoeinkommen von 1300 € und mindestens einem Kind zusteht.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.