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Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen
#12
Moin Camper,

es hilft, Bedarf, Einkommen und Errechnung von Leistungen, Mittel-Zu- und Abfluß gut voneinander zu trennen.

Der Bedarf ergibt sich aus den Grund-/Regelbedarfen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zur Lebenshaltung, angemessener Warmmiete und angemessenen Umgangskosten, anderen Bedarfen etc.

Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Absetzbeträge.

Der Leistungsanspruch sprich Aufstockung ergibt sich aus Bedarf gegen anrechenbares Einkommen.

Der Gesamt-Mittelzufluß ergibt sich bei Soz.flichtversicherten aus ausgezahlem Netto plus Aufstockung.

Davon gehen dann die Verpflichtungen ab.

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RE: Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen - von Skipper - 17-03-2012, 11:17

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