Moin Camper,
es hilft, Bedarf, Einkommen und Errechnung von Leistungen, Mittel-Zu- und Abfluß gut voneinander zu trennen.
Der Bedarf ergibt sich aus den Grund-/Regelbedarfen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zur Lebenshaltung, angemessener Warmmiete und angemessenen Umgangskosten, anderen Bedarfen etc.
Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Absetzbeträge.
Der Leistungsanspruch sprich Aufstockung ergibt sich aus Bedarf gegen anrechenbares Einkommen.
Der Gesamt-Mittelzufluß ergibt sich bei Soz.flichtversicherten aus ausgezahlem Netto plus Aufstockung.
Davon gehen dann die Verpflichtungen ab.
es hilft, Bedarf, Einkommen und Errechnung von Leistungen, Mittel-Zu- und Abfluß gut voneinander zu trennen.
Der Bedarf ergibt sich aus den Grund-/Regelbedarfen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zur Lebenshaltung, angemessener Warmmiete und angemessenen Umgangskosten, anderen Bedarfen etc.
Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Absetzbeträge.
Der Leistungsanspruch sprich Aufstockung ergibt sich aus Bedarf gegen anrechenbares Einkommen.
Der Gesamt-Mittelzufluß ergibt sich bei Soz.flichtversicherten aus ausgezahlem Netto plus Aufstockung.
Davon gehen dann die Verpflichtungen ab.