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Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen
#13
(17-03-2012, 10:58)p schrieb:
(17-03-2012, 09:23)Camper1955 schrieb: Die meisten Muttis leben also schon außerhalb der Fänge der SGB - II Gesetzgebung, während zum Glück jetzt immer mehr Papas erkennen, welche Chancen sich ihnen durch die SGB - II Gesetzgebung bietet.

Die Quote der ALG 2 -beziehenden Alleinerziehenden Mütter ist aber äusserst hoch, laut Familienbericht der Bundesregierung 40%. Das liegt auch an den Zuschlägen, da sie mehr wie andere bekommen liegen sie auch schneller im ALG 2 -Bereich.

Na, das hat zwei Seiten: Weil die AE soviele Leistungen kriegen (auch für abwesende Kinder) und Ansprüche haben (KU, Kg, UVG) reichen beireits 600-900 eigenes Einkommen, um den Fängen des Amtes zu entgehen. Der gleiche Unterhaltspflichtige mit 2 Kids muss über 2000 netto verdienen, damit er nicht mehr unter der Kontrolle der ARGE steht. Arbeitslager im offenen Vollzug.....

Insofern: Unterhalt ist Armut per Gesetz.

(17-03-2012, 09:23)Camper1955 schrieb: Wäre so was wie @sorglos jetzt durchzieht zu meiner Zeit schon möglich gewesen, dann wäre die Straf- und Familiengericherichtsbarkeit nie in die Bredouille geraten, in der sie jetzt wegen mir steckt.
Stimmt. Wievel §170er Verfahren würden gar nicht entstehen, wenn die Väter vom Staat informiert werden würden. Man kann sich mit dem SGBII durchaus leichter vor der Strafbarkeit schützen.

(17-03-2012, 08:07)Dzombo schrieb: Hatte schon mal jemand von euch die Gelegenheit, in einen solchen kindsmütterlichen Leistungsbescheid reinschauen zu können?
Bei bestimmten Sachverhalten, kriegt man auch mal Akteneinsicht in die mütterliche Leistungsakte ;-) Sehr interessant...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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