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Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen
#18
Kann schon sein, dass die es wurmt, dass sie nicht auch noch die Miete für Riesenwohnungen per Kindesunterhalt aufs Konto gespült bekommen. Trotzdem schaffen sie eben nicht, sie hängen zu einem hohen Prozentsatz im ALG 2. Mehr denn je, 1996 waren noch 61% voll erwerbstätig, heute 42% (bei deutlich verbesserter staatlicher Kinderbetreuung!) und 40% gar nicht, der Rest Teilzeit. Steht alles in den teuer erstellten Familienberichten, wenig ist so gut erforscht wie Mütter.

Es ist also festzuhalten: Trotz oder gerade wegen

- verbesserter staatlicher Kinderbetreuung
- massiv erhöhter Kindesunterhaltssätze
- extrem ausgeweitete Mehrbedarfstatbestände, z.B. für die Kinderbetreuung
- ständig verlängerter Mütterunterhalt

arbeiten immer weniger. Gestiegen sind also vor allem die Leistungen Dritter. Und Schuld an der eigenen Insuffizienz sind immer die anderen.

Ist mir eigentlich auch egal, mich interessieren mehr die Väter. Die müssen auch umziehen, wenn sie in grossen Wohnungen sitzen und ALG 2 Leistungen beantragen. Und sie müssen sogar umziehen, wenn sie nichts beantragen und in Richtung Mangelfall gedrückt werden, Mietanteil im Selbstbehalt: 360 EUR warm. Und da kann man sogar mit hart verdienten 2000 EUR netto aufschlagen.
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RE: Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen - von p__ - 17-03-2012, 12:16

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