(17-03-2012, 12:17)Camper1955 schrieb: (...)Das ist gerecht. Kann aber dazu führen, daß beziehende Mütter weniger umgangsbereit werden.
Auf der Mädl´s Seite gabe es vor ein paar Monaten schon einen Thread, da wurden die Kosten des Umgangs (ohne Fahrtkosten) schon taggenau von ihrem Bedarf abgezogen.
Sie war stocksauer.
Den Bedarf eines Kindes den Umgangszeiten entsprechend zu teilen, finde ich hochinteressant. Auch hier ergeben sich Regelungswidersprüche zum KU des Kindes. Denn dieser ist nach oberster Familien- und Väter-Inquisition, nach 'Lex M.Hahne' bis zum Umgangsverhältnis 50:50 nicht zu mindern.
Murks wohin Mann blickt!
