17-03-2012, 12:50
Da war ich wohl zu optimistisch. Wie ich per sms erfahren habe, ist das Recht zur Schulanmeldung ist auf die Mutter übertragen worden. Der Vater ist noch ziemlich ferig, weil ausschlaggebend wohl war, dass es dem Kindeswoh am ehesten entspräche, wenn die Tochter nicht auf eine Schule ginge, die die betreuende Mutter ablehnt. Das würde ja bedeuten, dass bezüglich der Schulanmeldung die gemeinsame elterliche Sorge eine Farce wäre, schlicht eine Kostenfalle für Väter, die sich verantwortlich einbringen wollen. Darüberhinaus scheint es mit der Gleichberechtigung der Frauen noch nicht so weit her zu sein, wenn ein Gericht meint, eine Mutter aus den Folgen einer elterlichen Vereinbarung entlassen zu müssen... weil das legt ja den Schluss nahe, dass ihnen verantwortete Vereinbarungen nicht zugetraut werden.
Ich hoffe, dass ich noch Weiteres erfahre, insbesondere da es ja einen Beschluß gegeben hat und insofern die schriftliche Begründung noch kommen wird.
Ich hoffe, dass ich noch Weiteres erfahre, insbesondere da es ja einen Beschluß gegeben hat und insofern die schriftliche Begründung noch kommen wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...