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Rechnung von Staatsanwaltschaft nach Revisionsverwerfung Unterhaltspflichtverletzung
#4
An "Clint Eastwood":

Revision habe ich gegen ein Urteil eines Landgerichts eingelegt. Falls eine
Revision Erfolg hat, wird also ein Urteil, gegen das Revision eingelegt wurde, nicht rechtskräftig. Jede Revision muss begründet werden und Anträge gestellt werden, z.B. aus welchen Gründen das Revisionsgericht
(in meinen Fall das Oberlandesgericht München) das Urteil des untergeordneten Gerichts aufheben soll, oder die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen weden soll (siehe auch Revisionsschreiben von "Camper"). Wenn die Revision verworfen wird heißt das, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist, gegen das Revision eingelegt wurde. Es ist sozusagen das "Urteil" des Revisionsgerichts. Die Revision hatte keinen
"Erfolg", sondern wurde "verworfen".


An "P"

dein Vorschlag erscheint mir schon sehr nah am Optimum einer möglichen Antwort.


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RE: Rechnung von Staatsanwaltschaft nach Revisionsverwerfung Unterhaltspflichtverletzung - von holterdipolter - 20-03-2012, 22:32

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