21-03-2012, 21:56
Nach heutigem Telefonat mit dem Vater: Er kann die Entscheidung -trotz allen Frustes, hintergangen worden zu sein- nachvollziehen und als wahrscheinlich im Interesse seiner Tochter liegend auch akzeptieren: Die KM hatte im Verfahren sehr vehement auf ihrer Schulwahl bestanden und so wie sie gestrickt sei, wäre es durchaus möglich, dass sie bei der Anmeldung an der vereinbarten Schule die Tochter ggf. nicht unvoreingenommen unterstützen würde, wenn dies notwendig sein könnte. Er selber könnte dann auch nichts tun, da er mit seiner Tochter aus beruflichen Gründen und aufgrund der Entfernung nur 1 x monatlich Umgang hinkriegt. Da beide Parteien nicht anwaltlich vertreten waren, sind die Kosten ja nicht so erheblich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...