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Nachgehender Betreuungsunterhalt - schon Auswirkungen wg. BGH Urteil vom November ?
#4
(22-03-2012, 17:06)ArJa schrieb: Sie arbeitet z.Zt. TZ 30 Std wchtl., Tochter ist 8 .....
Das sind meines Erachtens schon mal gute Voraussetzungen für Dich, an einem BU vorbei zu kommen. Du müßtest allerdings etwas mehr Infos rüberbringen, damit wir eine Einschätzung abgeben können.

Die BGH-Urteile an sich sind erstmal die die Katz. Die bedeuten, eben wegen der Einzellfallentscheidungen, gar nix. Deshalb sind die Gesetzte gerade im Umterhaltsrecht so schwammig ausgelegt. Bei der damaligen 0/8/15 Regelung hatte man wenigstens ein wenig Rechtssicherheit.

Nach der Reform von 2008 ging es erstmal hauptsächlich darum, dass sich Vater und Mutter auch wirklich an die Köpfe kriegen und vor Gericht streiten, damit die Familienvernichtungsmafia in Lohn und Brot bleibt und keine Langeweile bei denen aufkommt. Big Grin

Wenn sich Deine Ex z.B. jetzt entscheidet, psychisch krank zu werden, dann könnte es für Dich schlecht aussehen. Oder das Kind benötigt plötzlich wegen AD(H)S einen größeren Betreuungsaufwand durch die Mutter. Dyskalkulie wird auch gerne vorgeschoben. Etc...

Wenn das Amtsgericht sich dann gegen Dich entscheidet, dann darfst Du erstmal die Instanzen durch. Und das dauert natürlich. In der Zeit wird eben weiter Dein Gehalt gepfändet.

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RE: Nachgehender Betreuungsunterhalt - schon Auswirkungen wg. BGH Urteil vom November ? - von blue - 22-03-2012, 20:15

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