22-03-2012, 23:57
An "blue"
die ausgesprochene Strafe ist eine Geldstrafe, 60 Tagessätze zu 25 EUR. Die sogenannte "Ersatzfreiheitsstrafe" wird dann vollzogen, falls das Geld nicht gezahlt wird und nicht beigetrieben werden kann.
Es geht jetzt gerade darum, ob die Staatsanwaltschaft die Zahlung als Ratenzahlung bewilligt und in welcher Höhe. Das steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Ebenso kann es sein, dass erst mal gar nichts bewilligt wird und der Gerichtsvollzieher bei mir auftaucht und die Staatsanwaltschaft erst dann entscheidet.
Ab und zu kommt es auch anders als man denkt, mal sehn, wie die Antwort auf mein Schreiben ausfällt.
die ausgesprochene Strafe ist eine Geldstrafe, 60 Tagessätze zu 25 EUR. Die sogenannte "Ersatzfreiheitsstrafe" wird dann vollzogen, falls das Geld nicht gezahlt wird und nicht beigetrieben werden kann.
Es geht jetzt gerade darum, ob die Staatsanwaltschaft die Zahlung als Ratenzahlung bewilligt und in welcher Höhe. Das steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Ebenso kann es sein, dass erst mal gar nichts bewilligt wird und der Gerichtsvollzieher bei mir auftaucht und die Staatsanwaltschaft erst dann entscheidet.
Ab und zu kommt es auch anders als man denkt, mal sehn, wie die Antwort auf mein Schreiben ausfällt.