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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#42
Es sind Männer, die das Urteil loben:

Zitat:Vorteil Frau
Von Jost Müller-Neuhof
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erteilt dem Feminat überm Babybettchen seinen Segen. Zu recht: Kinder sind kein Fall für Quoten.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/eu-un...62462.html

Aber in einem Punkt hat der Prantl doch recht:
Zitat:Karlsruhe hat dem Erzeuger aber, je nach Einzelfall, das Recht gegeben, Umgang mit seinem Kind zu pflegen - eine Mini-Vaterschaft.
.... wer Umgang pflegen will, hat seine Zweitklassigkeit bereits akzeptiert.

Wenn er dabei, natürlich nur im Einzelfall, mal schlecht behandelt wird, liegt das in der Natur der Sache einer Mini-Vaterschaft.
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von sorglos - 23-03-2012, 02:35

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