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Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen
#81
Ich will mich hier auch mal einklinken und das Thema nochmal hervorholen.

Was macht man wenn die Ex nicht nur BL hat ?

Meine ist deutlich massiver gestört:

a) Epileptische psychisch bedingte Anfälle mit anschließenden Wahnvorstellungen (meint auf einmal eine Indianerin zu sein und spricht sogar dabei eine fremde Sprache)
b) Mehrfache Suizidversuche und Ankündigungen
c) Extremes Aggressionspotential
d) Wahnsinnige Gerissenheit, jemanden mit konstruierten Situationen in den Wahn zu schicken
e) Stimmenhören, Kopf an die Wand schlagen, um diese loszuwerden
f) Unsere Kinder hatten bereits vor der Geburt Allergien (Münchhausen-Syndrom also)
g) Soziale Ängste etc.

Problem:
Nach Aussen dringt kaum was, und dass was bewiesen werden könnte legt sie als posttraumatische Belastungsstörungen aufgrund der Geburt der Kinder aus.

Beim JA finde ich kein Gehör, obwohl mein Kevin (Name frei erfunden - und ja ich komme aus der Gegend) bereits auch schon eine ähnliche Diagnose bekommen hat und ebenfalls Stimmen im Kopf hörte, sich ebenfalls den Schädel deswegen einhaute.

Ratschläge ?
Ich steht kurz vor Klageerhebung, kann aber nur Zustände aus der Vergangenheit von vor einigen Jahren wirklich beweisen.
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RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von TripleSix - 15-01-2012, 04:51
RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von IPAD - 23-03-2012, 17:08

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